Finanzierung der Tagespflege

 

Der Tagessatz der Seniorenstube in Ehringshausen (OT Kölschhausen) setzt sich wie folgt zusammen:

 

  • 1. Kosten für Pflege und Betreuung

    Allgemeine pflegebedingte Aufwendungen (z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität) Aufwendungen für Hilfe im Rahmen der sozialen Betreuung Aufwendungen der für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege

  • 2. Kosten für Unterkunft und Verpflegung

    Mahlzeiten, Reinigung, etc.

  • 3. Investitionskosten

    Aufwendungen für die Anschaffung und Instandhaltung der für den Betrieb der Tagespflegeeinrichtung notwendigen Gebäude und  Einrichtungsgegenstände, beispielsweise für Miete oder Pacht.

    Die Vergütungsvereinbarungen werden zwischen den Pflegekassen, den Trägern der Sozialhilfe und dem Träger der Tagespflegeeinrichtung geschlossen.

Leistungen der Pflegeversicherung

Diese Leistungen erhalten Sie als pflegeversicherte Person, wenn Sie in einen Pflegegrad eingestuft wurden. Ihre Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie die in den Tagespflegeeinrichtungen notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege entsprechend Ihres Pflegegrades bis zu folgender Höhe:

  • Anerkannter Pflegegrad | Leistung pro Monat
  • Pflegegrad 2 | 689,- €
  • Pflegegrad 3 | 1.298,- €
  • Pflegegrad 4 | 1.612,- €
  • Pflegegrad 5 | 1.995,- €

 

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 erhalten zusätzlich von ihrer Pflegekasse einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- € monatlich. Im Gegensatz zu den übrigen Leistungen verfällt dieses Budget nach Ablauf eines Monats nicht, sondern wird jeweils bis zum 30.06. des Folgejahres angespart. Über diesen Betrag können die Kosten der Unterkunft und Verpflegung abgerechnet werden.

Ist es Ihrer Pflegeperson tagsüber zeitweise nicht möglich, Sie zu versorgen, können Sie die Tagespflege in Anspruch nehmen. Dies kann dann über die Leistung der Verhinderungspflege (pauschal 1.612 Euro pro Kalenderjahr) finanziert werden. Über Ihren individuellen Leistungsanspruch informiert Sie Ihre Pflegekasse.

Soweit Ihre Angehörigen, Freunde oder Bekannten Sie nicht zur Tagespflegeeinrichtung bringen oder Sie dort abholen können, organisiert die Tagespflegeeinrichtung Ihre Beförderung. Beim Einsatz von besonderen Fahrzeugen (z. B. Behindertenfahrzeuge) können zusätzliche Fahrkosten entstehen. Die Pflegekassen übernehmen die notwendigen Fahrtkosten im Rahmen der anerkannten Leistungen.

Welche Kosten müssen Sie selbst tragen?

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind grundsätzlich von Ihnen zu übernehmen. Wird Ihnen jedoch zusätzliches Betreuungsgeld gewährt, können Sie dies zur Deckung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten einsetzen (s. o.).

Nach § 41 SGB XI hat jeder zuhause lebende Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe Anspruch auf den Besuch einer Tagespflege.
Grundsätzlich kann man als Privatzahler so oft wie gewünscht kommen, wenn keine Pflegestufe vorhanden oder das Budget der Pflegekasse ausgeschöpft ist.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!